Ferninspektion von Rauchwarnmeldern
Die Rauchwarnmelderpflicht gilt heute in allen 16 Bundesländern. Obwohl sie deutschlandweit eingeführt wurde, hat jedes Bundesland seine eigene Regelung gemäß der jeweiligen Landesbauordnung. Hier sind die Fristen für die Ausstattung, die Vorgabe, welche Räume ausgestattet werden müssen, und die Zuständigkeit für die jährliche Prüfung genau definiert.
Jährliche Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder ist Pflicht
Eigentümer und Vermieter sind verantwortlich für die Installation, die jährliche Prüfung und die Instandhaltung!
Für einen optimalen Schutz erfolgt die Installation meist in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtweg genutzt werden. Eine Funktionsprüfung muss dabei mindestens einmal pro Jahr erfolgen.
Rauchwarnmelderservice mit Funk-Rauchwarnmeldern
ZENNER Rauchwarnmelder wurden speziell für die Anforderungen der Wohnungswirtschaft entwickelt. Sie sind speziell für die Verwendung in privaten Wohnräumen oder Büros entwickelt.
Die Funkauslesung über LoRaWAN® oder Wireless M-Bus (OMS) erspart Ihnen so die jährliche Sichtprüfung vor Ort. Zudem können bei der Ferninspektion über LoRaWAN® oder Wireless M-Bus (OMS) weitere Gerätedaten wie z.B. der Batteriezustand fernausgelesen werden.
Unser Rauchwarnmelder
Smart City
Referenzen
Mit unseren Kunden haben wir bereits viele IoT-Projekte umgesetzt. Hier finden Sie einige Beispiele:
Wir beraten Sie gerne
Unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. In allen Projektphasen unterstützen wir Sie bei strategischen und technischen Fragen.