Unser Kundenmagazin Smart & Easy – Ausgabe 2-2023
Veröffentlicht: 23. Nov 2023Transparenz mit LoRaWAN®
Die kommunale Wärmeplanung gehört – als wichtiger Bestandteil der Energiewende – in den kommenden Jahren zu den größten Aufgaben, denen sich Städte und Gemeinden sowie ihre Stadtwerke gegenübersehen. Die Digitalisierung spielt auch hier eine wichtige Rolle.
Mehr als 90 Prozent der Emissionen, die auf die Nutzung von Gebäuden zurückfallen, entfallen auf die Themen Heizen und Warmwasser. Der Wärmesektor spielt also eine wichtige Rolle beim Klimaschutz. Die kommunale Wärmeplanung soll hier einen entscheidenden Beitrag leisten. Zum einen, um Energie effizienter zu nutzen und zum anderen als strategisches Mittel zur Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien.
Entsprechend hat das Bundeskabinett am 16. August 2023 für einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) gestimmt. Dieser sieht vor, dass alle rund 100 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Wärmeplanung für die Wärmeversorgung in ihrem Gebiet bis Ende Juni 2026 abschließen müssen. Kleinere Städte und Gemeinden haben dafür Zeit bis 2028.
Die kommunale Wärmeplanung definiert dabei, in welchen Straßen eine Versorgung mit Fernwärme geplant ist, ob die Versorgung mit Nahwärme über Blockheizkraftwerke möglich ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Die Pläne zahlen unter anderem auf das Gebäudeenergiegesetz ein, das den Austausch von Heizungen vorsieht, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden.
FFVAV sorgt für Digitalisierung in der Wärmeversorgung
Um die Digitalisierung in der Fernwärme voranzutreiben, hat der Gesetzgeber durch die FFVAV (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung) weitreichende neue Verbrauchserfassungs-, Abrechnungs- und Informationspflichten eingeführt.
So darf in der Fernwärme heute nur noch Messtechnik verbaut werden, die aus der Ferne ablesbar ist. Die vollständige Umrüstung sämtlicher Zähler muss bis 31. Dezember 2026 erfolgen. Die bereitgestellten Messdaten müssen außerdem so aufbereitet und standardisiert sein, dass eine reibungslose Verarbeitung im Abrechnungssystem möglich ist. Abgesehen von der jährlichen Abrechnung müssen bereits seit 1. Januar 2022 die Verbrauchsinformationen für alle fernauslesbaren Zähler monatlich und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Maßnahmen soll der Weg hin zur „grünen, effizienten Fernwärme“ geebnet werden, der für kommunale Energieversorger weitere spannende Zukunftspotenziale erschließen kann – etwa durch die Nutzung der Daten der Fernwärmezähler zur technischen Optimierung des Fernwärmenetzes (Netzzustandsdaten) oder durch das Monitoring des Fernwärmenetzes durch den Einbau fernauslesbarer Zähler zur Betriebsoptimierung (Informationsbereitstellung). LoRaWAN® ist auch für viele Fernwärmeunternehmen die erste Wahl bei der Umsetzung.
„Dafür bieten wir unseren Kunden ein komplettes Portfolio an modernster Messtechnik für thermische Energie, wie z. B. den Ultraschall-Wärmezähler zelsius C5-IUF. Datenübertragung via LoRaWAN®, IoT-Gateways, eine Vielzahl an Sensoren und weiteren Messgeräten und nicht zuletzt unsere IoT-Komplettlösung element suite eröffnen eine komplette und digitale Lösungswelt“, erklärt René Claussen, Geschäftsbereichsleiter IoT und Digitale Lösungen bei ZENNER.
Diese Lösungswelt reicht von der Wärmeerzeugung über die Wärmeverteilung im Netz bis zur Verbrauchserfassung im Gebäude und der Abrechnung der individuellen Heizkosten auf Wohnungsebene (Submetering). Alle Lösungen sind dabei optimal aufeinander abgestimmt.
„Unseren Kunden, die beispielsweise sowohl in der Wärmeversorgung als auch im Submetering aktiv sind, bieten wir neben der gesamten Hardware und Infrastruktur vor allem eine optimale Prozesseffizienz – sektorübergreifend, ohne Medienbrüche und mit einem einzigen Ansprechpartner“, erläutert Claussen.