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Unser Kundenmagazin Smart & Easy – Ausgabe 1-2024

ZÄHLERFERNAUSLESUNG: WO KANN LoRaWAN® EINGESETZT WERDEN?

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2016 mit dem Messstellenbetriebsgesetz die Messung von Stromverbräuchen umfassend reglementiert. Für Messungen bei der Versorgung mit Wasser, Fern- und Heizwärme, Gas sowie im Submetering ist der rechtliche Rahmen hingegen nicht zentral dokumentiert, sondern muss aus verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und teilweise auch aus Entscheidungen der Bundesnetzagentur abgeleitet werden.

Von Kunden und Interessenten erhält ZENNER regelmäßig Anfragen, ob und in welchen Fällen eine Zählerfernauslesung über die Funktechnologie LoRaWAN® im Rahmen aktuell geltender Regelungen möglich ist. Für die in Deutschland gängigen Messszenarien haben wir daher die Nutzungs­szenarien in einer Übersicht zusammengefasst.

Fernauslesung in der Sparte Wasser

Fernauslesung in der Sparte Wasser

Für die Messwerterhebung von Wasserzählern gibt es aktuell noch keinen gesetzlichen Rahmen, der die Fernauslesung erfordern und regeln würde. Hier liegt es also beim Anwender selbst, welche Über­tragungstechnologie verwendet wird. Technisch bietet LoRaWAN® für die Fernauslesung die optimale Basis. Aufgrund der hohen Reichweite der Funk­technologie und der guten Gebäudedurchdringung eignet sich LoRaWAN® besonders für den Einsatz in Wohnhäusern oder öffentlichen Gebäuden. ZENNER bietet LoRaWAN®-­Lösungen zur Fernauslesung, die gegenüber aufwändigen Sichtablesungen, Walk­-by­ oder Drive­-by-­Lösungen sowie oft fehlerhaften Kundenselbstablesungen sowohl Prozess­ als auch Kostenvorteile bieten.

Fernauslesung in der Sparte Fernwärme

Regelungen für die Erfassung von Messwerten bei der Gebäudeversorgung mit Wärme und Kälte gibt die FFVAV (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs-und Abrechnungsverordnung) in Verbindung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vor.

Produktbild HWZ_IUWSUltraschall – Wohnungs- / Hauswasserzähler IUWS
Ultraschall – Wohnungs- / Hauswasserzähler IUWS

Der Ultraschall Wasserzähler IUWS garantiert eine zuverlässige Erfassung der Zählerdaten zur individuellen Verbrauchsabrechnung im Wohnungs- oder Hauswasserbereich.

Produktbild WMZ_zelsius_C5_ISFzelsius® C5-ISF – Thermisches Energiemessgerät mit Einstrahl-Durchflusssensor (ISF)
zelsius® C5-ISF – Thermisches Energiemessgerät mit Einstrahl-Durchflusssensor (ISF)

Der Wärmezähler/ Kältezähler zelsius® C5 ISF mit Einstrahl-Volumenmessteil kombiniert Wirtschaftlichkeit mit kompakter Bauweise und höchster Präzision – auch als Zähler …

Produktbild HKV_caltos_Ecaltos E Heizkostenverteiler
caltos E Heizkostenverteiler

Der caltos E ist ein elektronischer Heizkostenverteiler mit Funkschnittstelle. Er sendet alle 180 Sekunden den aktuellen Verbrauchswert, historische Verbrauchswerte sowie …

Wie kann die FFVAV heute umgesetzt werden?

LoRaWAN® kann als Lösung genutzt werden, um jetzt den Pflichten zur Fernauslesung abrechnungsrelevanter Werte und der unterjährigen Verbrauchsinformation (uVI) nachzukommen. Ob der Gesetzgeber eine Smart Meter Gateway (SMGW)-Anbindungspflicht einführt oder ein gebündelter Messstellenbetrieb angeboten werden soll – eine nachträgliche Anbindung an das SMGW ist über das IoT Gateway Hutschiene von ZENNER jederzeit möglich. Es nutzt zum Datenversand den CLS-Kanal des SMGW und entspricht dem aktuellen Stand der Technik (BSI-TR-03109-5).

Rechtlicher Rahmen zur Fernauslesung

Rechtlicher Rahmen zur Fernauslesung - ZENNER
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Fernauslesung in der Sparte Gas

Während Art und Umfang des Rollouts für Strom detailliert beschrieben werden, liefert das MsbG nur begrenzt Vorgaben zur Fernauslesung von Gas. Laut § 20 des MsbG dürfen nur neue Messeinrichtun­gen für Gas verbaut werden, wenn diese sicher mit einem SMGW verbunden werden können. Gaszähler müssen demnach über eine Schnittstelle verfügen, um mit einem bereits vorhandenen SMGW verbunden werden zu können. Mit ihrem Positionspapier BK6­22­253 stellt die Bundesnetzagentur klar, dass die Zähleranbindungen über das LMN (Local Metro­ logical Network) und den CLS­-Kanal die gleichen Sicherheitsstandards erfüllen. Die lokale Übertragung über LoRaWAN® mit anschließendem Weiterversand über das SMGW entspricht dem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgeleg­ten Stand der Technik. Eine Anbindung an ein SMGW ist auch in diesem Fall genau dann erforderlich, wenn vor Ort bereits ein SMGW vorhanden ist oder wenn der Anschlussnehmer einen Messstellenbetreiber mit einem Bündelangebot nach § 6 MsbG beauftragt.

Produktbild GAS_Atmos Balgengaszähler EinrohrAtmos Balgengaszähler / Einrohr
Atmos Balgengaszähler / Einrohr

Der ATMOS Balgengaszähler ist für die eichpflichtige Messung von Erdgas und allen nicht aggressiven Gasen verwendbar.

Produktbild GAS_Atmos Balgengaszähler ZweirohrAtmos Balgengaszähler / Zweirohr
Atmos Balgengaszähler / Zweirohr

Der ATMOS Balgengaszähler ist für die eichpflichtige Messung von Erdgas und allen nicht aggressiven Gasen verwendbar.

Fernauslesung in der Sparte Submetering

Die Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) bringt für alle Messdienstleister in Deutschland vier wesent­ liche Anforderungen mit sich:

  • Fernauslesbare Messtechnik
  • Unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI)
  • Erweiterte Heizkostenabrechnung
  • Theoretische Anbindungsmöglichkeit an ein SMGW

Mit LoRaWAN® kann den Pflichten zur Fernauslesung abrechnungsrelevanter Werte und der uVI bereits nachgekommen werden. Submetering­-Dienstleister sollten bei der Wahl einer Lösung zur Fernauslesung darauf achten, dass sie sich im Falle der Nachrüstung konform zur TR­03109­5 an ein SMGW anbinden lässt. Sollte sich eine gesetzliche Anbindungspflicht ergeben, oder es soll ein Bündelangebot nach MsbG angeboten werden, ist die Anbindung mit dem IoT Gateway Hutschiene von ZENNER jederzeit möglich.

Metering im ZENNER Portfolio

Metering im ZENNER Portfolio

Fernauslesung in der Sparte Strom

Die Sparte Strom ist ein streng regulierter Bereich in der Versorgung. Mit dem MsbG hat der Gesetzgeber die folgenden Punkte abschließend und vollumfäng lich definiert:

  • Den Umfang
  • Die technische Ausgestaltung
  • Den Rollout­ Zeitrahmen
  • Die fernauszulesenden Kundengruppen und Anwendungsfälle

Im Kontext des MsbG muss auch vom intelligenten Messsystem gesprochen werden. Über das SMGW kann das intelligente Messsystem die Messwerte des Stromzählers sicher übertragen. Stand heute ist eine Auslesung über SMGW abseits der Sparte Strom nur dann verpflichtend, wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber den betreffenden Anschlussnutzer bereits mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet hat. Für energiewirtschaftlich relevante Daten hat sich der Markt auf den Einsatz von M-­Bus bzw. wireless M­-Bus (wM-­Bus) Mode 7 geeinigt und nutzt die Funktechnologie LoRaWAN® nicht.

Energiedatenmonitoring

Per Definition sind innerbetriebliche Daten für alle Versorgungsarten unreguliert. Der Anwender kann für das Energiedatenmonitoring (EDM) die Über­tragungstechnologie frei wählen. Technisch eignet sich LoRaWAN® aufgrund seiner Eigenschaften (Reichweite und Gebäudedurchdringung) optimal für die Umsetzung eines Energiedatenmonitorings zur internen Erfassung und Überwachung des Energie­verbrauches, z. B. in der Industrie.

Fazit

Für alle beschriebenen Bereiche gelten andere rechtliche Rahmen zur Fernauslesung (s. Grafik). Bisher gilt nur für die Sparte Strom eine Pflicht zur Übertragung über das SMGW. Für Gas und das Submetering ist zusätzlich bereits eine Anbindungspflicht an ein vorhandenes SMGW vorgeschrieben. Eine Anbindung, z. B. über die CLS­Schnittstelle ist bei EDM und Wasser nicht erforderlich und bei der Sparte Strom nicht möglich. Mit ZENNER kann der komplette Bereich Metering abgedeckt werden. Nur für den Bereich Strom sieht der Gesetzgeber den Einsatz von M-­Bus und wM-­Bus Mode 7 verpflichtend vor. Für die Erfassung und Übertragung von Messwerten der Versorgung mit Wasser, Fernwärme, Gas und im Submetering kann LoRaWAN® als wirtschaftliche Lösung mit hoher Reichweite eingesetzt werden.

Lösungen zur Zählerfernauslesung zahlen u.a. auf folgende UN-Ziele ein:

SDG 6 - Sauberes Wasser
SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

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