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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers (künftig: AG) werden von ZENNER International nicht anerkannt, es sei denn, dass ZENNER International ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB von ZENNER International gelten auch dann, wenn ZENNER International in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des AG die Leistung oder Lieferung an ihn vorbehaltlos erbringt.
Diese AGB finden ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern Anwendung.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II. Vertragsschluss

Die Angebote von ZENNER International sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Die Annahme der Bestellung ist nur wirksam, wenn sie von ZENNER International innerhalb von 4 Wochen schriftlich bestätigt oder eine dem Vertrag nach geschuldete Leistung ausgeführt wird.
Wenn der AG den Vertragsabschluss durch einen von ihm beauftragten Dritten vornehmen lässt, ist er verpflichtet, ZENNER International auf Verlangen dessen vollständigen Namen und Anschrift mitzuteilen. Wird ein Dritter für den AG tätig, ist er verpflichtet, ZENNER International auf Verlangen dessen Namen und Anschrift mitzuteilen und bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Liste der Wohnungseigentümer der Liegenschaft zu überlassen.
Sollte durch nachträgliche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften (z.B. Eichgültigkeitsdauer) oder durch den AG bedingte Änderungen der technischen Voraussetzungen der Liegenschaft eine wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsinhalts notwendig werden, sind die Vertragspartner berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen.

III. Schriftform

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Änderungen und Aufhebungen dieses Vertrages sowie dieser Formbestimmungen bedürfen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen der schriftlichen Form.

IV. Preise und Preiserhöhungen

Die Preise sind Euro-Preise, wenn keine andere Währung angegeben ist. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager.
Grundlage für die Berechnung der Lieferungen und Leistungen von ZENNER International ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.
ZENNER International behält sich Preisänderungen vor, die nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss eingetreten sind und auf Preisänderungsfaktoren wie Steigerung der Material- und Lohnkosten, unvorhersehbare Kostenstei­gerungen oder -senkungen aufgrund gesetzlicher Änderungen von Steuern, Abgaben oder sonstigen Lasten beruhen.

V. Lieferungen und Leistungen

Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Lieferungen und Leistungen von ZENNER International ist, dass der AG seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Liefer – und Leistungspflichten von ZENNER International ruhen, solange der AG seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn ZENNER International die Verzögerung zu vertreten hat.
ZENNER International ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Dienstleistungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
Nach Vertragsschluss eintretende außergewöhnliche Ereignisse wie etwa von ZENNER International nicht zu vertretende Betriebsstörungen, Streik, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen oder behördlichen Maßnahmen befreien ZENNER International für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit von ihren Leistungspflichten.
Sollte aufgrund solcher Ereignisse die Leistung für ZENNER International unmöglich werden, richten sich die Rechte des AG nach Ziff. VI. dieser AGB.
Kommt ZENNER International mit ihrer Liefer- oder Leistungspflicht in Verzug, kann der AG entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in Ziff. X. geregelten Umfang ausgeschlossen.

VI. Leistungserschwernis und Unmöglichkeit

ZENNER International wird von ihrer Leistung frei, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der AG ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in Ziff. X. geregelten Umfang ausgeschlossen.
Sollte ZENNER International die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom AG zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mit­wirkungspflichten), ist der AG verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Auffor­derung von ZENNER International zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungs­pflichten von ZENNER International. Kommt der AG dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist ZENNER International berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Weitergehende Rechte von ZENNER International bleiben hiervon unberührt.

VII. Eigentumsvorbehalt

Die von ZENNER International gelieferte Ware bleibt Eigentum von ZENNER International bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen.
Erwirbt der AG an der von ZENNER International gelieferten Ware Eigentum durch Verbindung, ist er verpflichtet, die Trennung zu dulden und die Ware zurück zu übereignen wenn ZENNER International vom Vertrag zurückgetreten ist. Ist eine Trennung nicht mehr möglich, geht der entsprechende Wertanteil (Rechnungswert) an dem verlorenen Eigentum auf ZENNER International über. Der AG verwahrt in diesem Fall das Miteigentum von ZENNER International unentgeltlich.
Ist der AG Unternehmer, gilt weiter folgendes:

  • der AG darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern oder einbauen, solange er nicht in Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Über Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat er ZENNER International unverzüglich zu unterrichten. Er trägt die Kosten, die ZENNER International im Zusammenhang mit der Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte entstehen, falls diese nicht von dem Dritten erlangt werden können.
  • der AG tritt ZENNER International im Voraus bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus Warenlieferungen sämtliche ihm aus der Veräußerung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der Ware entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber mit allen Nebenrechten ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen von ZENNER International bedarf.
  • der AG ist zur Einziehung der an ZENNER International abgetretenen Forderungen ermächtigt. ZENNER International ist berechtigt, die Ermächtigung zu widerrufen, insbesondere wenn der AG seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Übersteigt der wirtschaftliche Wert der abgetretenen Forderungen insgesamt mehr als 10 % der aufgrund der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen von ZENNER International, ist ZENNER International auf Verlangen des AG verpflichtet, darüber hinausgehende Sicherheit nach ihrer Wahl freizugeben.


ZENNER International ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

VIII. Gefahrtragung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den AG über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der AG im Verzug der Annahme ist.

IX. Mängelhaftung

ZENNER International haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt. ZENNER International haftet nur, wenn der AG offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung ZENNER International schriftlich anzeigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Schadensersatzansprüche sind in dem in Ziff X. geregelten Umfang ausgeschlossen.
ZENNER International behält sich bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Sache, es sei denn, ZENNER International ist Arglist vorzuwerfen. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziff. X.

X. Haftungsausschluss

Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetz­lichen Regelungen zwingend gehaftet wird, so etwa

  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ZENNER International oder vorsätzlichen oder fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertre­ters oder Erfüllungsgehilfen von ZENNER International beruhen;
  • bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ZENNER International oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet­zung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ZENNER International beruhen;
  • bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) von ZENNER International oder deren gesetzlichen Ver­tretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Bei Verbrauchern haftet ZENNER International darüber hinaus auch bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
  • bei Schäden, wenn und soweit ZENNER International eine Garantie für die Beschaffen­heit einer Sache oder eines Werkes übernommen oder eine bestimmte Eigenschaft zugesichert hat, jedoch nur für vertragstypische und vor­hersehbare oder vom Zweck der Eigenschaftszusicherung erfasste Schäden, oder wenn ZENNER International Arglist vorzuwerfen ist.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

XI. Zahlungsbedingungen

Rechnungen von ZENNER International sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar (s. hierzu auch Ausführungen bei Zahlungsverzug). Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebenen Geschäftskonten von ZENNER International geleistet werden.
Schecks und Wechsel werden von ZENNER International nur erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers tritt Verzug spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung ein.
Die Außendienstmitarbeiter, von ZENNER International sind weder zur Ausstellung von Rechnungen noch zum Inkasso berechtigt.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Werden ZENNER International Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbesondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist ZENNER International nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung verpflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Sicherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist ZENNER International zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

XII. Teilleistungen

Teilleistungen, die ZENNER International gesondert in Rechnung stellen kann, sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind. Sie sind in jedem Fall zulässig, falls die Gründe, die der Leistung im Ganzen entgegenstehen, von dem AG zu vertreten sind (z.B. Verletzung seiner Mitwirkungspflichten).

XIII. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Datenschutz 1.

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Saarbrücken. Dasselbe gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

ZENNER International wird die ihr vom AG übermittelten personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung des beauftragten vertraglichen Zweckes erheben, speichern, verarbeiten und nutzen. Der AG erteilt ZENNER International hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.

XV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

ZENNER International GmbH & Co. KG
Heinrich-Barth-Str. 29
66115 Saarbrücken

Oktober 2019